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18 Suvorovsky Prospect, St. Petersburg, Russland
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Alle praktischen Informationen über Ihr Hotel
Das Hotel ist für Menschen mit eingeschränkter Mobilität leider nicht zugänglich.
Anzahl der Zimmer 93
Check-in: 14:00
Check-out: 12:00
Haustiere sind nicht erlaubt.
Hotelausstattung
- 24 Stunden Rezeption
- Concierge Service
- Gepäckservice
Freizeitangebot des Hotels
- Fitnessraum
- Hallenbad
- Spa
Für einige Dienstleistungen wird vor Ort eine Gebühr erhoben.
Einrichtungen/Dienstleistungen können ggf. nicht verfügbar sein.
Ihre Reisebestimmungen —
Bitte beachten Sie bei Ihrer Einreise in Russland folgende Regelungen.
Einreisedokumente
Eine Einreise ist für Schweizer Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: Schweizerpass.
Anmerkungen
Alle Reisedokumente müssen bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein. In der Praxis werden manchmal auch Pässe mit einer geringeren Laufzeit (auf jeden Fall aber mindestens drei Monate) akzeptiert. Vorzuweisen sind das Billett/Ticket für die Rück- oder Weiterreise und die gültigen Papiere zur Reisefortsetzung ins nächste Land. Die Einreise kann sonst verweigert werden.
Visum
Für schweizer Staatsangehörige besteht Visumpflicht bei Ein- und Ausreise sowie bei Transitreisen durch das Land. Das Visum muss vor der Einreise bei der zuständigen russischen Auslandsvertretung beantragt und eingeholt werden. Eine Visumerteilung durch russische Grenzstellen ist nicht möglich. Weitere Auskünfte erteilt in Deutschland die Botschaft der Russischen Föderation. Reisende, die ihr russisches Visum überziehen, machen sich strafbar, außerdem ist die Ausreise mit einem abgelaufenen Visum nicht mehr ohne weiteres möglich. Es wird daher empfohlen, das Visum sehr genau auf mögliche Fehler zu überprüfen und einen Puffer am Ende der Reise einzuplanen.
Für die Region Kaliningrad und St. Peterburg können analog zur Regelung für Wladiwostok für geschäftliche oder touristische Kurzaufenthalte von bis zu acht Tagen ausnahmsweise eVisa beantragt werden, die kostenlos sind. Eine Weiterreise in andere Teile der Russischen Föderation ist damit nicht möglich. Bei der Einführung der eVisa handelt es sich um ein Pilotprojekt; kurzfristige Änderungen können daher nicht ausgeschlossen werden.
Migrationskarte/Anmeldung nach Einreise
Grundsätzlich besteht eine Anmeldepflicht nach der Einreise, wenn der Aufenthalt in der Russischen Föderation oder einer einzelnen Stadt sieben Tage überschreitet. Bei Touristen, die in einem Hotel oder in einer vergleichbaren Einrichtung untergebracht sind, gilt die Hotelverwaltung als Einlader/Gastgeber und ist damit selbst für die Anmeldung zuständig.
Einreisebestimmungen für Minderjährige
Minderjährige unter 18 Jahren, die allein oder in Begleitung eines Elternteils reisen, sollten eine Einverständniserklärung der Eltern/des anderen Elternteils mitführen. Bitte informieren Sie sich über die aktuellen Regelungen beim Auswärtigen Amt oder der Schweizer Botschaft in Russland.
Krankenversicherung und Impfschutz
Für Schweizer besteht bei Reisen nach Russland Krankenversicherungspflicht. Bei den russischen Auslandsvertretungen ist eine Liste der akzeptierten Versicherungsunternehmen erhältlich. Bei der Visabeantragung muss ein Versicherungsschein vorgelegt werden.
Für die direkte Einreise aus der Schweiz sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen nach dem Schweizerischen Impfplan auf dem aktuellen Stand befinden. Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Tollwut sowie FSME empfohlen.
Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen der DTG für Fachkreise finden Sie hier.
Hinweise für Reisende ohne Schweizer Staatsangehörigkeit
Bitte beachten Sie, dass die Einreisebestimmungen für Personen ohne Schweizer Staatsangehörigkeit abweichen können. Wir empfehlen Ihnen, sich beim Auswärtigen Amt Ihres Ziellandes zu informieren.
Weitere Informationen
Weitere Regelungen finden Sie auf der Website des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten.
Bitte prüfen Sie die Einreisebestimmungen Ihres Ziellandes vor Ihrer Abreise auf mögliche Änderungen.